AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen





Allgemeine Geschäftsbedingungen von

Dornoff Event GmbH , Kurt-Schumacher-Straße 6 , 61130 Nidderau


§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge
zwischen Dornoff Event GmbH  und deren Kunden.

2. Die AGB von Dornoff Event GmbH  gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und
nur insoweit Vertragsbestandteil, als Dornoff Event GmbH  ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis
gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Dornoff Event GmbH ihre Leistung an den
Kunden in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos
erbringt.

3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein
Vertrag bzw. die Bestätigung von Dornoff Event GmbH  in Schrittform oder Textform (z.B.
E-Mail, Telefax, Brief maßgebend.


§ 2 Vertragsschluss

1. Alle Angebote von Dornoff Event GmbH  sind freibleibend und unverbindlich, sofern in dem
jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

2. Der Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem
Auftrag nichts anderes ergibt.Die Annahme kann entweder schriftlich durch
Auftragsbestätigung (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) oder durch Erbringung der Leistung an
den Kunden erklärt werden. In der Auftragsbestätigung von Dornoff Event GmbH  ist eine
verbindliche Annahme zu sehen, es sei denn, Dornoff Event GmbH  erklärt in der
Auftragsbestätigung Abweichendes. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der
Zeitpunkt, in dem die Auftragsbestätigung dem Kunden zugeht.

3. Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erklärt der Kunde sein uneingeschränktes
Einverständnis mit der Auftragsbestätigung. Vertragsgegenstand sind die in der
Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.

4. Dornoff Event GmbH  ist berechtigt, den Auftrag des Kunden durch Dritte erfüllen zu lassen,
Eine Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.

5. Nach Auftragsbestätigung durch Dornoff Event GmbH  sind die vom Kunden gewünschten
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nur nach gesonderter schriftlicher
Vereinbarung (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) zwischen den Parteien möglich.


§ 3 Preise und Zahlung


1. Die Auftragsbestätigung von Dornoff Event GmbH enthält einen vorkalkulierten
Gesamtpreis. Der Preis gilt für den in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten
Leistungsumfang. Erhöht sich nach Vertragsschluss der tatsächliche Leistungsumfang,
so werden die im Vergleich zur Auftragsbestätigung zusätzlichen Leistungen nach der im
Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

2. Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs.
Sie versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der
endabgerechnete Betrag ist sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlbar ist
der Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Zahlt der Kunde nicht
innerhalb dieser Zahlungsfrist, gerät er mit dem ausstehenden Betrag in Verzug.

3. Der Kunde hat einen Monat vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 80 %
des in der Auftragsbestätigung vorkalkulierten Gesamtpreises an Dornoff Event GmbH  zu
bezahlen. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn
weniger als einen Monat, ist die Anzahlung unverzüglich nach Vertragsschluss zu leisten.

4. Zahlungen, einschließlich der Anzahlung gemäß § 3.3, sind auf das von Dornoff Event GmbH
in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.


5. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


§ 4 Preisanpassung


1. Steigen nach Vertragsschluss (Zugang der Auftragsbestätigung) die Einkaufspreise für
die bei der Veranstaltung benötigten Lebensmittel oder Getränke, die Preise für
anzumietendes Equipment, die Löhne für benötigtes Personal oder externe Dienstleister
im Vergleich zu den der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preisen und beträgt der
Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn mehr als vier Monate, so
ist Power Your Party berechtigt, dem Kunden die sich aus den Preissteigerungen
ergebenden Mehrkosten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer
zusätzlich in Rechnung zu stellen.

2. Die sich aus § 4.1 ergebenden Mehrkosten dürfen jedoch 5 % des in der
Auftragsbestätigung genannten voraussichtlichen Gesamtpreises zuzüglich der
gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht
übersteigen.

3. Ein den Maßstäben des § 4.2 entsprechendes Preisanpassungsrecht steht
Dornoff Event GmbH  auch dann zu, wenn zwar zwischen Vertragsschluss und
Veranstaltungsbeginn weniger als vier Monate liegen, aber die vertragsgemäße Leistung
aus Gründen, die ausschließlich der Kunde zu vertreten hat, tatsächlich erst nach Ablauf
der Viermonatsfrist erfolgen kann.


§ 5 Ausführung der Leistungen

1. Dornoff Event GmbH  kann die von ihr angebotene Ware, soweit diese saisonal bedingten
Verfügbarkeits- und Qualitätsschwankungen unterliegt (z.B. Obst und Gemüse), durch
gleichwertige Ware ohne Preisänderung ersetzen. Einer Ankündigung gegenüber dem
Kunden bedarf die Ersetzung nur, wenn es sich um eine nicht unerhebliche Änderung im
Vergleich zur ursprünglichen Bestellung handelt, was insbesondere dann der Fall ist,
wenn eine Ersetzung durch eine gleichwertige Ware nicht möglich ist.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, zu einer Veranstaltung eigene Speisen oder Speisen Dritter
mitzubringen. Getränke in geschlossenen Gebinden darf der Kunde zu einer
Veranstaltung nur dann mitbringen, wenn dies zuvor mit der Power Your Party
vereinbart wurde.

3. Gehört zum Leistungsumfang von Dornoff Event GmbH  ein Buffet oder Ähnliches,
entscheiden allein die Mitarbeiter von Power Your Party oder deren Erfüllungsgehilfen
vor Ort, wie lange das Buffet aufgebaut bleibt bzw. wann es wegen drohender
mikrobiologischer Veränderungen der angebotenen Speisen abgebaut werden muss. In
der Regel wird dies nach 3 bis 3,5 Stunden der Fall sein; bei ungünstigen klimatischen
Verhältnissen gegebenenfalls auch früher.
4. Sollte ein Teil der von Dornoff Event GmbH  angebotenen Speisen nicht verbraucht werden,
hat der Kunde keinen Anspruch auf Mitnahme der übrig gebliebenen Speisen.


§ 6 Gewährleistung und Haftung


1. Dornoff Event GmbH  hat nach Schluss der Veranstaltung das Recht, alle bereitgestellten,
nicht verzehrten Speisen mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Zurückbehaltungsrechte hinsichtlich der Speisen stehen dem Kunden nicht zu. Überlässt
Dornoff Event GmbH  dem Kunden auf dessen Wunsch Speisen nach Schluss der
Veranstaltung, übernimmt Dornoff Event GmbH  für die Qualität und Beschaffenheit dieser
Speisen nach Schluss der Veranstaltung keine weitere Gewähr. Der Verzehr dieser
Speisen durch den Kunden oder Dritte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Hierauf wird
Dornoff Event GmbH  den Kunden bei Überlassung der Speisen hinweisen; übernimmt der
Kunde die Speisen nach entsprechendem Hinweis von Dornoff Event GmbH , ist die Haftung
von Dornoff Event GmbH  für alle aus dem Verzehr dieser Speisen resultierenden Schäden
durch Individualvereinbarung – außer bei Vorsatz von Dornoff Event GmbH  –
ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.

2. Das unter § 6.1 Geregelte gilt bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken,
mit der Maßgabe, dass täglich nach Veranstaltungsende ein Schluss der Veranstaltung
im Sinne von § 6.1 anzunehmen ist.

3. Nicht verzehrte Speisen, die von Dornoff Event GmbH als Reserve am Veranstaltungsort
vorgehalten wurden, um einen möglichen Mehrbedarf der vereinbarten Anzahl an
Personen zu decken, werden dem Kunden nach Schluss der Veranstaltung in keinem Fall
überlassen, auch nicht auf Wunsch. Diese unverbrauchten Reservespeisen bleiben stets
im Eigentum von Dornoff Event GmbH . Der Kunde hat keine Herausgabe- oder
Zurückbehaltungsansprüche bezüglich dieser unverbrauchten Reservespeisen.


4. Bei nicht vertragsgemäßer Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

5. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw.
seiner Gäste haften wir für jedes Verschulden. Dies gilt auch bei sonstigen Schäden,
wenn wir bzw. unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen. In allen anderen Fällen haften wir nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.

6. Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung
unberührt.

7. Dornoff Event GmbH  haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen der
Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt ist
jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflusses von
Dornoff Event GmbH  liegende Ereignis zu verstehen, welches die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten von Dornoff Event GmbH  ganz oder teilweise unmöglich macht, insbesondere
Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Explosionen, Krieg, Unruhen, Feuer,
Überschwemmungen, Epidemien, Quarantäne, Embargos, etc.


§ 7 Rückgabe nicht verbrauchbarer Gegenstände

Die von Dornoff Event GmbH dem Kunden zur Verfügung gestellten nicht verbrauchbaren
Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Sonnenschirme, Tische, etc.) sind unverzüglich nach
Veranstaltungsende in ordnungsgemäßem Zustand an
Dornoff Event GmbH  zurückzugeben. Die Rechte und Pflichten hinsichtlich dieser Gegenstände
bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Mietrecht (§§ 535
ff. BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen
steht dem Kunden nicht zu.


§ 8 Stornobedingungen

Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung der Catering-Leistungen den Vertrag jederzeit
ohne Angabe von Gründen kündigen. Kündigt der Kunde ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes,
so ist Dornoff Event GmbH  berechtigt, die vereinbarte
Vergütung zu verlangen; Dornoff Event GmbH  muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was
sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige
Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben
böswillig unterlässt. Abweichend von § 648 S. 3 BGB wird vermutet, dass Dornoff Event GmbH  die
folgenden Prozentsätze der vereinbarten Vergütung, die auf den noch nicht erbrachten Teil der
Catering-Leistung entfällt, zustehen:


● Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 60 Tage vor der Veranstaltung: 20 %

● Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 45 Tage vor der Veranstaltung: 50 %

● Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung: 80 %

● Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 15 Tage vor der Veranstaltung: 100 %


Dem Kunden bleibt die Möglichkeit, höhere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder
böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb nachzuweisen; Dornoff Event GmbH  bleibt die
Möglichkeit, niedrigere ersparte Aufwendungen oder
anderweitigen oder böswillig unterlassenen Erwerb darzulegen. Die Beweislast für die von ihm
behauptete Höhe der ersparten Aufwendungen oder den anderweitigen oder böswillig
unterlassenen anderweitigen Erwerb trägt – wie gesetzlich vorgesehen –
in jedem Fall der Kunde.


§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und


Sonstiges

1. Die rechtlichen Beziehungen zwischen Dornoff Event GmbH  und dem Kunden unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Kaufrecht
findet keine Anwendung.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt, wenn der Kunde


a) Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist;

b) in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat
oder

c) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
 
3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht
durchsetzbar sein oder werden, oder sollten der Vertrag eine Lücke enthalten, so werden
hierdurch die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung
oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässige
Regelung vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt
haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart haben würden, wenn sie die
Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer
Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder
Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten
kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.